Der Baumschutz ist klar geregelt

Bundesnaturschutzgesetz und Hamburgische Baumschutzverordnung bilden den Rahmen

§ 39 BNatschG und Die Hamburger Baumschutzverordnung regeln den Baumschutz

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt grundsätzlich in § 39 den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen. Dort heißt es in Abs.2: "[Es ist verboten] Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."


Die in Hamburg zuständigen Behörden der Bezirksämter prüfen dann auf Grundlage der im März 2023 novellierten Hamburgischen Baumschutzverordnung nach dem stellen eines Genehmigungsantrages für genehmigungspflichtige Schnittmaßnahmen oder Fällungen hinsichtlich deren Zulässigkeit und Notwendigkeit hin. Hier sind im Detail dann die Umfänge von Stämmen und Ästen, der Bestand von Hecken, die Bewertung von Ausgleichspflanzungen und vieles andere mehr exakt geregelt. In der Praxis der Baumpflege richten wir uns nach den Standards der ZTV-Baumpflege der FLL. (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Hierbei handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Regelwerk zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen. Darüber hinaus zählen wir die Richtlinien der RAL-Baumpflege zu unseren Grundlagen. Die Anwendung der Qualitätsstandarts aus der Gütesiegel Zertifizierung wird im übrigen durch die Gütegemeinschaft Baumpflege e.V.  regelmäßig unabhängig und unangemeldet überprüft.

Im Rahmen baumpflegerisch begleiteten Leitungsbau behandeln wir Wurzelverletzungen fachgerecht und fertigen die behördlich verlangten Wurzelprotokolle aus. Ein gezielter Wurzelschnitt kann notwendig werden, um die Auswirkungen auf Bäume zu minimieren. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, um die Vitalität des Baumes nicht zu beeinträchtigen. Baumschutz auf Baustellen beinhaltet beispielsweise Baumumzäunung oder die Einrichtung von Schutzzonen um den Baum herum, um mechanische Schäden durch Baufahrzeuge oder Bauarbeiten zu verhindern.

Die gleichfalls maßgeblichen Vorgaben stammen aus der DIN 18920: Schutz von Bäumen, Bestandsgehölzen und Pflanzenbeständen bei Baumaßnahmen. Diese Norm legt Anforderungen und Maßnahmen fest, die während Bauprojekten zum Schutz von Bäumen und anderen Gehölzen beachtet werden müssen. Wichtige Inhalte der DIN 18920
Schutzzonen festlegen: Definition von Wurzelschutzbereichen (Kronentraufbereich + Schutzstreifen von mindestens 1,50 m). Die Einrichtung von Schutzbereichen um Baumstämme und Kronen sowie der Boden- und Wurzelschutz. Maßnahmen gegen Bodenverdichtung und -versiegelung treffen und insbesondere der Schutz von Wurzeln vor mechanischen Beschädigungen.
Baumschutzmaßnahmen: Einrichtung von Barrieren und Zäunen zum Schutz der Baumstämme. Der Schutz der Baumkronen durch geeignete Abdeckungen oder Umleitungen von Baustellenverkehr.
Überwachung und Pflege: Regelmäßige Kontrolle der Schutzmaßnahmen während der Bauphase. Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Baumgesundheit.
Schadensminimierung: Vorgaben zum Umgang mit unvermeidbaren Schäden an Bäumen sowie Maßnahmen zur Minimierung von Stressfaktoren für Bäume. Die DIN 18920 ist für alle Beteiligten an Bauprojekten von großer Bedeutung, da sie verbindliche Standards setzt, die den Schutz von Bäumen während Bauarbeiten gewährleisten. Die Einhaltung dieser Norm ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch rechtlich relevant, da Verstöße gegen Baumschutzvorschriften zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen können.
So lässt sich der Erhalt von Bäumen auf Baustellen sichern. Damit erzielen wir ökologische Vorteile wie die Aufrechterhaltung der Biodiversität , die Verbesserung der Luftqualität und die Schaffung von Grünflächen in städtischen Umgebungen. Es gibt auch ökonomische Vorteile, da gesunde Bäume langfristig Kosten für die Nachpflanzung und Pflege senken oder vermeiden helfen.

Hamburgischen Baumschutzverordnung in der Fassung vom 07.03.2023

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von 2009

DIN 18920

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