Die Pflichten zur Dokumentation von Baumkontrollen legen die Baumkontrollrichtlinien fest.
Hier wird geregelt welche Informationen aus einer visuellen Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit eines Baumes festgehalten werden müssen. Im Kern ist von Bedeutung wer wann wo welchen Baum kontrolliert hat. Welche Befunde vorliegen und welche Baumpflegerischen Maßnahmen daraus abfolgend bis wann vorzunehmen sind. Und schließlich wann die nächste Regelkontrolle wieder vorzunehmen ist. Zitat aus den Baumkontrollrichtlinien Stand 2010: „Der Nachweis muss so geführt werden, dass er in Streitfällen als Beweismittel für die Erfüllung der den Verantwortlichen obliegenden Sorgfaltspflicht herangezogen werden kann.“
Baumpflege im Behördenauftrag: Baumkataster erstellen oder pflegen: erfassen aller Symptome, dokumentieren aller Maßnahmen nach geltender Baumkontrollrichtlinie und ZTV Baumpflege. Auch für die ausgeführte Arbeit gilt präzise Dokumentation ist das A und O.
Auf unserer Webseite kommen Cookies zum Einsatz, die für den Betrieb unseres Online-Angebotes technisch notwendig sind. Für die Auslieferung dieser Cookies bedarf es keiner Einwilligung von Ihnen. Darüber hinaus nutzen wir jedoch auf Grundlage einer Einwilligung weitere Cookies/Trackingtechnologien zu Analyse-/Statistik-Zwecken. Mit dem Anklicken des Buttons „Alle Akzeptieren“ willigen Sie in die Speicherung dieser technisch nicht erforderlichen Cookies auf Ihrem Endgerät und in den Einsatz der anderen Trackingtechnologien ein. Dies schließt Ihre Einwilligung in die Verwendung der, mit den Cookies/Trackingtechnologien verarbeiteten Daten für die angegebenen Zwecke ein. Sie können auch einzelne Kategorien aussuchen und dann auf „Auswahl akzeptieren“ klicken.