Hier wird geregelt welche Informationen aus einer Kontrolle zur Verkehrssicherheit eines Baumes festgehalten werden müssen. Im Kern ist von Bedeutung wer wann wo welchen Baum kontrolliert hat welche Befunde vorliegen und wie das weitere Vorgehen ist. Zitat aus den Baumkontrollrichtlinien Stand 2010: „Der Nachweis muss so geführt werden, dass er in Streitfällen als Beweismittel für die Erfüllung der den Verantwortlichen obliegenden Sorgfaltspflicht herangezogen werden kann.“