Die Entscheidung über eine Einkürzung basiert somit auf einer ganzheitlichen Bewertung der Situation und erfolgt nicht pauschal, sondern individuell und unter Berücksichtigung der fachlichen Standards und rechtlichen Vorgaben.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
Einkürzungen werden auf Grundlage folgender Regelwerke und Richtlinien geplant und durchgeführt: FLL-Baumkontrollrichtlinien, ZTV Baumpflege, Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG), Länderspezifische Baumschutzverordnungen (z. B. die Hamburgischen Baumschutzverordnung).
Erst wenn alle Aspekte sorgfältig abgewogen sind, wird die Maßnahme fachgerecht beantragt, begründet und ausgeführt – mit dem Ziel, Sicherheit und Baumgesundheit in Einklang zu bringen.