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Einkürzung

Einkürzung einzelner Äste, von Teilen der Krone, oder der ganzen Krone

Einkürzungen – Maßnahme mit Augenmaß ZTV Baumpflege

Das Ausmaß einer Einkürzung richtet sich stets nach dem Gesamtbild des Baumes und seinem individuellen Zustand. Wichtige Ausgangspunkte in der fachlichen Bewertung sind unter anderem: Vorhandene Schadmerkmale (z. B. Risse, Faulstellen, Totholz, Pilzbefall) Baumart und Standort, insbesondere im Hinblick auf die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs, Vitalität des Baumes und Zustand seines unmittelbaren Umfelds. Darüber hinaus werden auch artspezifische biologische und physiologische Eigenschaften berücksichtigt – etwa die Fähigkeit zur Wundabschottung oder zum regenerativen Wachstum.


Die Entscheidung über eine Einkürzung basiert somit auf einer ganzheitlichen Bewertung der Situation und erfolgt nicht pauschal, sondern individuell und unter Berücksichtigung der fachlichen Standards und rechtlichen Vorgaben.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
Einkürzungen werden auf Grundlage folgender Regelwerke und Richtlinien geplant und durchgeführt: FLL-Baumkontrollrichtlinien, ZTV Baumpflege, Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG), Länderspezifische Baumschutzverordnungen (z. B. die Hamburgischen Baumschutzverordnung).
Erst wenn alle Aspekte sorgfältig abgewogen sind, wird die Maßnahme fachgerecht beantragt, begründet und ausgeführt – mit dem Ziel, Sicherheit und Baumgesundheit in Einklang zu bringen.

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