Allerdings gilt: Diese als "Ständer" bezeichneten Austriebe sind nicht in die bestehende Faserstruktur integriert, sondern setzen außen auf. Wir sprechen in der Baumpflege dann von „schlecht angebundenen“ Austrieben. Diese unzureichende Anbindung bedeutet, dass Bruchsicherheit und somit auch Verkehrssicherheit des Baumes mittel- bis langfristig gefährdet sein können.
Zwar reagieren verschiedene Baumarten unterschiedlich stark auf solche Eingriffe – dennoch gilt:
Alle größeren Schnittmaßnahmen führen über kurz oder lang zu Fäulnisprozessen.
In welchem Ausmaß und wie schnell, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Baumart, Standort, Vitalität und Schnittführung.
ZTV-Maßnahme: Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung
Die „Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung“ ist als Maßnahme in der ZTV-Baumpflege geregelt. Sie gehört zu den stark eingreifenden Pflegemaßnahmen und ist daher z. B. in Hamburg in der Regel genehmigungspflichtig. Vorausgesetzt wird eine vorherige Baumkontrolle zur Beurteilung von Zustand, Verkehrsgefährdung und Erhaltungsfähigkeit.
Die fachgerechte Nachbehandlung umfasst in der Regel:
Vereinzelung der Ständer, um Konkurrenzdruck und Windlast zu reduzieren.
Einkürzung der Austriebe, um statische Belastungen zu minimieren.
Regelmäßige Kontrolle, um Faulprozesse und Standfestigkeit einzuschätzen.
Warum das nötig ist:
Mit zunehmender Einfaulung und Aushöhlung im Stamm verlieren betroffene Äste oder Stämmlinge ihre Stabilität. Gleichzeitig bringen die rasch wachsenden, schlecht verankerten Ständer steigende Lasten ein. Dies erhöht die Gefahr des Aufreißens oder Abbrechens, was die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden kann.