Der Lichtraumprofilschnitt ist ein zentraler Aspekt der Verkehrssicherheit in der Baumpflege.
Thema Verkehrssicherheit und Lichtraumprofilschnitt
Die Herstellung und der Erhalt eines freien Lichtraumprofils über Wegen, Radwegen und Straßen sind essenziell für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Mindesthöhen laut Verkehrsraum
Über Geh- und Radwegen: mindestens 2,5 Meter
Über Straßen: mindestens 4,5 Meter
Bei baumartenbedingtem Schleppenwuchs (z. B. bei Trauerweide oder Hänge-Esche) ist ein Zuschlag von 1,5 bis 2,5 Metern erforderlich. Das bedeutet, dass z. B. über einer Straße ein Lichtraum von 6 bis 7 Metern einzuhalten ist.
Die Schnittmaßnahmen sollten – soweit möglich – im Bereich von Fein- und Schwachästen erfolgen, um große Schnittwunden und damit verbundene Folgeschäden zu vermeiden.
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