Einkürzung von Bäumen
Unterschiedliche Gründe, wie z. B. statische Probleme, ein Astausbruch, ein Druckzwiesel, eine bevorstehende Baumaßnahme oder die Tatsache, dass Äste zu dicht an Gebäude heranragen, machen oftmals eine Einkürzung von Kronenteilen oder der gesamten Krone notwendig. Um zu vermeiden, dass der Baum durch eine Einkürzung an Vitalität und Ästhetik verliert, ist es uns wichtig und es ist auch nach ZTV-Baumpflege vorgeschrieben, diese Maßnahme auf die jeweilige Baumart abgestimmt durchzuführen. Der arttypische Habitus des Baumes muss erhalten bleiben, bzw. es muss gewährleistet sein, dass dieser sich weiter entwickeln kann. Deshalb darf nicht mehr als 20% der Baumkrone eingekürzt werden. Um der Baumkrone auch nach einer Einkürzung eine möglichst ästhetische und habitusgerechte Form zu geben, ist es häufig notwendig, auch die angrenzenden Kronenteile anzugleichen.
Fachgerechte Schnittmaßnahmen berücksichtigen v.a., dass eine weitere Versorgung des gesamten Systems Baum, also der verbliebenen äste und der Wurzeln gewährleistet ist. Aus diesem Grund ist bei Einkürzungen auf Zugast, d. h. auf den nachgeordneten Ast oder Zweig in annähernd gleicher Wuchsrichtung, zu schneiden oder abzuleiten. Damit der Ast weiter mit Wasser und Nährstoffen versorgt werden kann, sollte der Durchmesser des Zugastes mindestens ein Drittel des einzukürzenden Astes betragen.
Damit der Baum in seinem Wachstum zukunftsorientiert gelenkt werden kann, große Schnittwunden vermieden werden und somit das gewünschte Ergebnis, nämlich einen gesunden Baum, der den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und denen seines Umfelds entspricht, auch erlangt werden kann, ist diese Maßnahme frühzeitig auszuführen.