Einkürzung

einzelner Äste, von Teilen der Krone, oder der ganzen Krone

Schadsymtome, Standort, Baumart, Sicherheitserwartung des Verkehrs: viele Aspekte sind hier von Bedeutung.

Das Maß der Einkürzung richtet sich nach dem vorliegenden Gesamtbild. Wichtige Ausgangspunkte in der Bewertung sind unter anderem die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs auf Grund des Standortes des Baumes. Es fließen allerdings wesentlich mehr Aspekte in die Bewertung ein.


So werden der Befund der möglicherweise vorliegenden Schadsymptome am Baum z. B. bei Beschädigung, Erkrankung, oder Fehlentwicklung einbezogen. Ebenfalls finden die Vitalität und das Baumumfeld Eingang in die Bewertung. Abschließend fließen ebenfalls die artspezifischen biologischen und physiologischen Fähigkeiten des Baumes ein, beispielsweise bezüglich seiner Fähigkeit zum Abschottung von Wunden. Und so wird die Einkürzung dann unter den Maßgaben der „FLL-Baumkontrollrichtlinien“, der "ZTV Baumpflege" und allgemeinen rechtlichen Grundlagen wie beispielsweise der Hamburgischen Baumschutzverordnung oder des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)  beantragt und ausgeführt.

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